Präambel
Im Rahmen der Anbahnung einer möglichen Franchise-Partnerschaft werden dem Interessenten durch die Beauty Jungle Franchiseorganisation interne und vertrauliche Informationen offengelegt, deren Geheimhaltung und Schutz durch diese Vereinbarung geregelt wird.
§ 1 Definition der vertraulichen Informationen
Vertrauliche Informationen umfassen alle geschäftlichen, betrieblichen, technischen, finanziellen, organisatorischen und rechtlichen Informationen, insbesondere:
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Geschäftsmodelle, Businesspläne, Marktstrategien
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Vertragsmuster, Kalkulationen, Margenstrukturen
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Standplatzpreise, Gewinnstrukturen, Buchungssysteme
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Schulungskonzepte, Checklisten, interne Leitfäden
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Ausstellerdaten, Kundendaten, Preislisten
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Marketingunterlagen, Social-Media-Strategien
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Kooperationspartner, Zulieferer, Sponsoren, Bloggernetzwerke
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Know-How, Prozesse, Software-Architekturen
§ 2 Umfang der Vertraulichkeit
1️⃣ Alle Informationen, die dem Interessenten im Rahmen der Gespräche und Unterlagen übergeben werden, unterliegen der Geheimhaltung.
2️⃣ Keine Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der Beauty Jungle Franchiseorganisation.
3️⃣ Keine Nutzung der Informationen für andere Zwecke außerhalb der Prüfung einer möglichen Franchise-Partnerschaft.
§ 3 Ausnahmen
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen:
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die zum Zeitpunkt der Offenbarung bereits allgemein bekannt waren.
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die dem Interessenten bereits rechtmäßig bekannt waren.
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die nachweislich von Dritten rechtmäßig erlangt wurden.
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die gesetzlich oder behördlich offengelegt werden müssen.
§ 4 Schutzmaßnahmen
Der Interessent verpflichtet sich zu:
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Technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen gem. Art. 32 DSGVO.
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Speicherung nur auf gesicherten Systemen.
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Kein Ausdruck, keine Kopien ohne schriftliche Genehmigung.
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Keine dauerhafte Speicherung auf privaten Geräten nach Abschluss der Prüfung.
§ 5 Rückgabe / Vernichtung
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Nach Abschluss der Gespräche oder bei Beendigung ohne Vertragsschluss werden sämtliche Unterlagen, Kopien, Dateien und Notizen unaufgefordert vernichtet.
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Auf Verlangen ist die Vernichtung schriftlich zu bestätigen.
§ 6 Vertragsstrafe
Bei schuldhafter Verletzung dieser Vereinbarung wird eine Vertragsstrafe fällig:
Verstoß | Vertragsstrafe |
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Einfacher Verstoß | 5.000 € netto pro Verstoß |
Schwerwiegender / vorsätzlicher Verstoß | bis zu 25.000 € netto pro Verstoß |
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 7 Laufzeit
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Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt für sämtliche sensiblen Daten.
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Mindestens jedoch für 5 Jahre nach Beendigung der Gespräche.
§ 8 Rechtswahl & Gerichtsstand
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Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
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Gerichtsstand ist der Sitz der Beauty Jungle Franchiseorganisation in Göppingen.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Digitale Unterzeichnung
Mit dem Absenden des Formulars auf der Beauty Jungle Franchise-Website erklärt der Interessent verbindlich:
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Den vollständigen Inhalt dieser Vertraulichkeitserklärung gelesen und verstanden zu haben.
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Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung und den Vertragsstrafen vollständig zu akzeptieren.